Aktuelles
Beweissicherheit durch Vertrauensdienste und eIDAS-VO
Auf dem 24. EDV-Gerichtstag am 24. September in Saarbrücken stellte Prof. Borges beweisrechtliche Aspekte der eIDAS-VO und der ZPO gegenüber. In seinem Vortrag erörterte Prof. Borges die Anwendbarkeit deutscher Beweisregeln auf elektronische Erklärungen. Dem stellte er die neuen, anch eIDAS-VO geltenden Regelungen gegenüber. Kritik übte Prof. Borges an der starken Fokussierung des europäischen Verordnungsgebers auf das elektronische Einschreiben. Gerade die Risikoverlagerung nach der neuen Regelung auf den Empfänger sei unangemessen.
[Update] »Schutz vor Cyberkriminalität«
Morgen, am 1. September 2015, wird Prof. Borges ab 13:00 Uhr im Bundesministerium des Innern an der Dialogrunde »Schutz von Bürgern und Online-Handel vor Cyberkriminalität« teilnehmen. Die Diaglogrunde wird live im Internet übertragen.
Identitätsmissbrauch im Online-Banking
Am 17. Juli 2015 hielt Prof. Borges an der Universität Bonn vor hochranigem Publikum aus Wissenschaft, Justiz und Praxis einen Vortrag zum »Identiätsdiebstahl im Online-Banking«. Er schilderte und diskutierte mit den Teilnehmern zahlreiche Rechtsfragen des Phishing. Insbesondere widmete sich Prof. Borges fragen der Risikotragung im Verhältnis zwischen Bank und Bankkunde, sowie den Warnpflichten der Banken.
Identitätsmissbrauch im Online Banking
Am 17. Juli 2015 hielt Prof. Borges an der Universität Bonn vor hochranigem Publikum aus Wissenschaft, Justiz und Praxis einen Vortrag zum »Identiätsdiebstahl im Online-Banking«.
Beweissicherheit durch Vertrauensdienste
Am 30. Juni 2015 hielt Prof. Borges in Berlin auf dem vom Deutschen EDV-Gerichtstag e.V. veranstalteten Symposium zur eIDAS-Verordnung einen Vortrag. Darin beleuchete er Beweisfragen im Lichte der von der Europäischen Union erlassenen eIDAS-Verordnung.