Stefan Hessel, studentischer Mitarbeiter bei Institutsdirektor Prof. Dr. Christoph Sorge, hat die Kinder-Puppe "My friend Cayla" in einem aktuellen Gutachten für die Fachzeitschrift JurPC als verbotene Sendeanlage qualifiziert.

Die Untersuchung bezieht sich auf § 90 Telekommunikationsgesetz (TKG). Da die Puppe per App über ein mittels Bluetooth verbundenes Smartphone mit dem Nutzer interagiert und dabei insbesondere für Gespräche Internetzugriff benötigt, vertritt Stefan Hessel die Ansicht, dass es sich um eine nach § 90 TKG verbotene Sendeanalge handelt. Dieses Ergebnis wurde bereits der Bundesnetzagentur übermittelt, die die Auffassung von Stefan Hessel teilt und die Puppe aus dem Verkehr ziehen will.

Der Artikel in der JurPC 13/2017 kann hier abgerufen werden.

Auch die Presse hat vielfach über das Gutachten von Stefan Hessel berichtet:

Stefan Hessel, der an der juris-Stiftungsprofessur für Rechtsinformatik von Prof. Sorge am Kompetenzzentrum für IT-Sicherheit CISPA sowie am Institut für Rechtsinformatik arbeitet, hatte sich über die Wahl des Schwerpunktbreiches 9 im Studium früh für eine Spezialisierung auf dem Gebiet des IT-Rechts und der Rechtsinformatik entschieden.

Das Institut für Rechtsinformatik bietet sowohl Studierenden als auch Praktikern umfassende Möglichkeiten der Spezialisierung im IT-Recht. Zu nennen sind insbesondere der Schwerpunktbereich 9 »IT-Recht und Rechtsinformatik« für Jura-Studenten und das Zertifikatsstudium »IT-Recht und Rechtsinformatik«, das grundsätzlich Studierenden aller Fachrichtungen sowie interessierten Praktikern aus den Bereichen des IT-Rechts oder Datenschutzes offensteht.

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