Prof. Dr. Stephan Weth, geboren 1956 in Trier, war ab 1983 wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Hanns Prütting am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Arbeitsrecht der Universität des Saarlandes. Dann ab April 1986 zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter, später wissenschaftlicher Assistent am Institut für Verfahrensrecht der Universität zu Köln.

Nach seiner Promotion (1987) folgte 1993 die Habilitation in Köln und die Lehrbefugnis für die Fächer Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Arbeitsrecht. Im Februar 1994 wurde er zum Professor (C3) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ernannt. Im April 1995 folgte die Ernennung zum Professor (C4) an die Universität des Saarlandes. Prof. Weth hat den Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Prozess- und Arbeitsrecht sowie Bürgerliches Recht inne und ist Direktor des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht .

Prof. Weth war von 1982-1994 als Rechtsanwalt tätig, von 2007 bis 2010 Richter am Saarländischen Oberlandesgericht und ist seit Februar 2008 Richter am Verfassungsgerichtshof des Saarlandes. Prof. Weth ist Mitglied des Verbandsausschusses des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes, Mitbegründer und stellvertretender Vorsitzender des Instituts für Anwaltsrecht Saarbrücken e.V., Leiter der Forschungsstelle Rechtsberatung und Rechtsgestaltung, Mitdirektor des Instituts für Rechtsinformatik und der Forschungsstelle Arztrecht.

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