Vorträge von Prof. Dr. Christoph Sorge

Am 21. November 2016 hielt Prof. Dr. Christoph Sorge auf dem Symposium »Elektronische Personalakte« einen Vortrag zum Thema »IT-Sicherheitsanforderungen für elektronische Akten«. Im Rahmen dieses von der Staatskanzlei des Saarlandes in Berlin veranstalteten Sympsiums stellten mehrere Teilnehmer erste Ergebnisse des Projekts zur »Einführung der elektronischen Personalakte in der saarländischen Landesverwaltung« vor, welches gemeinsam von der Staatskanzlei des Saarlandes und dem Institut für Rechtsinformatik durchgeführt wird.

Folien des Vortrags

Der Frage des Verhältnisses von Juristen und Informatikern ging Prof. Dr. Christoph Sorge in seinem Vortrag am 20. Mai 2016 nach. Als Festredner der Abolventenfeier der Informatikstudiengänge der Universität des Saarlandes adressierte Prof. Dr. Christoph Sorge die Frage nach dem Verhältnis zwischen Juristen und Informatikern. Dabei stellte Prof. Sorge die gegenseitige Bedeutung der Fachbereiche füreinander heraus. Als Beispiele nannte er sowohl die interdisziplinäre Zusammenarbeit auf dem Gebiet des E-Justice und der Einführung der elektronischen Gerichtsakte, als auch datenschutzrechtliche Fragen des Smart Metering.

Folien des Vortrags

Wir stellen ein!

Das Institut für Rechtsinformatik sucht Wissenschaftliche Mitarbeiter. Bewerben Sie sich jetzt! Infos unter: www.it-recht-karriere.de

 

BMWi Projekt: INITIATIVE

Im Projekt »INITIATIVE« arbeitet das Team um Prof. Borges an KI-gestützter Kommunikation für autonome Fahrzeuge im Verkehr. Mehr...

Recht-Testbed

Der Lehrstuhl von Professor Borges erarbeitet im BMWi-Projekt »Recht-Testbed Industrie 4.0« Lösungsansätze für die Industrie 4.0. Mehr...

Copyright © 2024 Institut für Rechtsinformatik.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.