Gerichtsverhandlung per Video, digitale Barrierefreiheit, KI-basierte Textanalysesysteme – der Einzug Künstlicher Intelligenz in die Justiz stellt alle Beteiligte vor technische und rechtliche Herausforderungen. Zum bedeutendsten Forum Deutschlands auf diesem Gebiet, dem Deutschen EDV-Gerichtstag, kamen nun fast 700 Besucher zur Saarbrücker Uni. Vom 14. bis 16. September nahmen sie teil an einem abwechslungsreichen Programm. Professor Dr. Georg Borges trat als Moderator auf, Professor Dr. Christoph Sorge als Referent. Das Institut informierte am eigenen Stand.

Nach Eröffnung durch die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger und die Vorsitzende des EDV-Gerichtstags Dr. Anke Morsch konnten die Teilnehmenden die Begleitausstellung besuchen und unter 15 Arbeitskreisen wählen. Die Themen umfassten das besondere elektronische Anwaltspostfach, IT-Sicherheit, Legal Tech, E-Justice in Europa, den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Bildererkennung und regulatorische und ethische Fragen bei der Datenanalyse von Gerichtsentscheidungen.

Professor Dr. Georg Borges moderierte die Arbeitskreise European Work on E-Justice und Hybride Hauptverhandlung. Im letzteren stellten die Referenten den aktuellen Status der Videoverhandlungen dar und erörterten gemeinsam Vor- und Nachteile. Man diskutierte über Fragen wie „Gibt es ein Recht bzw. einen Anspruch auf Videoverhandlungen?“ oder „Ist eine Beweisaufnahme per Video möglich?“

Freundlich provokante Fragen trugen anschließend zu einer spannenden und gleichermaßen konstruktiven Podiumsdiskussion bei. Möchte man beispielsweise als Richterin oder Richter Versprecher während einer Verhandlung im Nachgang in den sozialen Netzwerken zitiert und kritisiert sehen? Nein! Die Teilnehmenden waren sich einig, dass die Justiz vor einem Paradigmenwechsel stehe und einer Modernisierung bedarf. Jedoch sei es wichtig, bei aller Digitalisierung festzuhalten, dass es um Aufrechterhaltung des Rechtsstaates geht und der rechtstreue Bürger durch Digitalisierung unterstützt und nicht diskreditiert werden soll.

Foto: Professor Dr. Georg Borges (rechts) tauscht sich mit den Referenten Dr. Philip Scholz, Malte Büttner, Konstantin Kalaitzis und Isabelle Biallaß (von links nach rechts) zum Thema „Hybride Hauptverhandlung“ aus.

 

Foto: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Rechtsinformatik informierten die Besucher des Instituts-Stand hauptsächlich über den LL.M. Studiengang Informationstechnologie und Recht.


Bereits am Vortrag der offiziellen Eröffnung moderierte Professor Dr. Christoph Sorge traditionell die Veranstaltung zur IT-Sicherheit und berichtete dem interessierten Publikum über aktuelle Entwicklungen in IT-Sicherheit und technischem Datenschutz. Themen waren hierbei unter anderem Ransomware und der aktuelle Ukrainekrieg und den zusammenhängenden Cyberangriffen auf kritische Infrastruktur und andere Systeme. Trotz zunehmender Angriffe auch auf deutsche Einrichtungen sieht Professor Sorge bislang keine Anzeichen für einen Cyberwar gegen Deutschland.

Weitere Vorträge vermittelten etwa praktische Erfahrungen aus dem Bereich IT-Forensik für Gerichte und Medien. Im Arbeitskreis zum KI-Einsatz in der Strafrechtspflege trug Sorge zu technischen Herausforderungen bei der Bilderkennung in einer hybriden Cloud vor. Am Abschlusstag und referierte er im Arbeitskreis zur IT-Sicherheit bei Gerichten gemeinsam mit Florian Strunk über die Ergebnisse eines Workshops zum Thema “Braucht die Justiz einen gemeinsamen Rahmen?” Eine der zentralen Erkenntnisse hierbei: Informationssicherheit ist unabdingbar für die Justiz, muss aber bedarfsgerecht und passgenau umgesetzt werden.

Weitere Infos: www.edvgt.de

 

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