Auf dem 24. EDV-Gerichtstag am 24. September in Saarbrücken stellte Prof. Borges beweisrechtliche Aspekte der eIDAS-VO und der ZPO gegenüber.
In seinem Vortrag erörterte Prof. Borges die Anwendbarkeit deutscher Beweisregeln auf elektronische Erklärungen. Dem stellte er die neuen, anch eIDAS-VO geltenden Regelungen gegenüber. Kritik übte Prof. Borges an der starken Fokussierung des europäischen Verordnungsgebers auf das elektronische Einschreiben. Gerade die Risikoverlagerung nach der neuen Regelung auf den Empfänger sei unangemessen.
Im Arbeitskreis »Europäisches eJustice (eIDAS-VO)« diskutierten neben Prof. Dr. Georg Borges auch Astid Schumacher (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), Andreas Weise (Bundesdruckerei) und Dr. Stephan Klein (Governikus) Askepte des europäischen eJustice.
Weitere Informationen
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- Internetseite des Deutschen EDV-Gerichtstags e.V.