Die Unterarbeitsgruppe (UAG), die seitens der Plattform Industrie 4.0 mit dem Projekt Recht-Testbed Industrie 4.0 zusammenarbeitet, präsentierte am 4. Mai in einem Online-Seminar ihren Mustervertrag inklusive der entsprechenden Teilnahmebedingungen für eine Industrie 4.0 Plattform. Professor Dr. Georg Borges moderierte die spannende Online-Veranstaltung, an der zahlreiche Vertreter aus Industrie und Wirtschaft teilnahmen.

Hintergrund ist der Sprung in die sogenannte Industrie 4.0, in der Industrieunternehmen automatisiert und vernetzt zusammenarbeiten.
Die Zusammenarbeit in der Industrie 4.0 erfolgt über entsprechende Industrie 4.0 Plattformen, , welche die nötige Infrastruktur bereitstellen. Rechtliche Grundlage für die Nutzung einer solchen Plattform ist ein Teilnahmevertrag mit dem Plattformbetreiber. Für diese Teilnahmeverträge hat die UAG zusammen mit den Projektpartnern Muster-Teilnahmebedingungen ausgearbeitet und diese nun der Öffentlichkeit vorgestellt.


In dem vom BMWi geförderten Projekt Industrie 4.0 Recht-Testbed werden rechtliche und technische Grundlagen der Industrie 4.0 erforscht und Dienste für die Allgemeinheit entwickelt. Der Lehrstuhl von Prof. Dr. Borges bearbeitet die rechtlichen Aspekte.
Die Kernthemen dieser Musterbedingungen umfassen insbesondere den Vertragsabschluss auf Industrie 4.0-Plattformen, Rechte und Pflichten der Parteien, Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse, Nutzungsrechte und Rechte Dritter sowie die Haftung der Beteiligten.

Die Mustervertragsbedingungen stehen hier kostenlos zum Download bereit.

 

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