Mit einer rekordverdächtigen Beteiligung bereicherte das Institut für Rechtsinformatik das Internationale Rechtsinformatik Symposion IRIS. Vom 25. bis 27. Februar präsentierten Rechtsexperten aktuelle Entwicklungen und Forschungsergebnisse aus der Rechtsinformatik. Schwerpunkt der Tagung lag im Informationsaustausch über rechtsdogmatische, technische, wirtschaftliche, soziale und philosophische Fragestellungen des Rechts in der Wissensgesellschaft. Mitglieder des Instituts hielten zwölf Vorträge und leiteten fünf Arbeitskreise.

Professor Georg Borges leitete die Session „Digitale Industrie 4.0“ und präsentierte die Themen "Haftung für fehlerhafte Daten beim automatisierten Fahren" und "Montagspost", letzteren gemeinsam mit Professor Dominik Brodowski. Professor Christoph Sorge moderierte die Session "Datenschutz IV" und hielt den Vortrag "Was (auch) Jurist*innen über KI wissen sollten: mehr (künstliche) Intelligenz für die juristische Ausbildung".

Weitere Instituts-Mitarbeiter trugen zum spannenden Programm bei. Andreas Sesing, Geschäftsführer des Instituts, stellte „Rechtliche Anforderungen an den Einsatz von KI-Anwendungen“ vor. Im gleichen Panel referierte auch Robert Hoffmann, wissenschaftlicher Mitarbeiter, themenverwandt zu „KI im Beschäftigungskontext“. Beide beleuchteten anhand unterschiedlicher Anknüpfungspunkte die Herausforderungen und Chancen des Testierens von KI-Anwendungen.

Das Thema „Hyperledger Fabric als Vertragsabwicklungsinstrument“ beleuchtete Nikolas Hamm, ebenfalls Instituts-Geschäftsführer. In seinem Referat wurde ein alternatives Modell zu den bisherigen großen und bekannten Blockchainanwendungen vorgestellt, welches anpassungsfähiger und datenschutzfreundlicher ist. Marc A. Ostoja-Starzewski, wissenschaftlicher Mitarbeiter, präsentierte die „Erfüllungswirkung von Leistungen im blockchaingestützten Industrie 4.0 Netzwerk“ und zeigte Möglichkeiten, rechtliche Anforderungen an die Vertragsdurchführung interessengerecht auf einer Blockchain abzubilden und wie eine Automatisierung von Erfüllungshandlungen mittels on-chain ausgeführten Smart Contracts gelingen kann.

Um „Datenschutzrechtliche Aspekte von private Blockchains“ ging es im Vortrag des wissenschaftlichen Mitarbeiters Jonas Baumann, der detailliert aufzeigte, dass durch die Beachtung verschiedener rechtlicher Vorgaben und einer Anpassung technischer Eigenschaften, eine datenschutzkonforme Blockchain gestaltet werden kann.

Gemeinsam mit Kollegen aus dem Projekt TrUSD referierte Aljoscha Dietrich unter dem Titel „Wie ich an deine Daten kam“ über Dark Patterns und Phishing im Beschäftigungskontext. Ajla Hajric, Maximilian Leicht, Frederik Möllers und Dr. Stephanie Vogelgesang befassten sich in ihrem Vortrag „Von rechtlichen Grenzen und der tatsächlichen Marktsituation: die (fehlende) Regulierung von Legal-Tech-Anbietern in Deutschland“ mit Rechtsdienstleistungen im Internet, welche häufig nicht von Rechtsanwälten angeboten werden.

Dr. Stephanie Vogelgesang leitete die Session „Sicherheit und Recht III“, in der Stefan Hessel und Andreas Rebmann in ihrem Beitrag „Gesetzliche Verpflichtung zur IT-Sicherheit für Unternehmen in Deutschland und Ausblick auf die künftige Regulierung“ für ein Managementsystem zur Umsetzung der gesetzlichen IT-Sicherheitsvorschriften plädierten. Dr. Jochen Krüger, Dr. Stephanie Vogelgesang, Maximilian Leicht und Lena-Marie Adam beleuchteten die Frage „Strafjustiz in Corona-Zeiten – Krisenmanagement oder auch digitale Entwicklungshilfe beim Einsatz von Videotechnik?“ und untersuchten hierbei, inwiefern die Corona-Krise einen Digitalisierungsschub in der Justiz bedeutete.

Gleich drei der vier vom Lehrstuhl für Rechtsinformatik eingereichten Beiträge wurden als Top-10-Paper ausgezeichnet.

Im von Professor Christoph Sorge geleiteten Panel „staatliches Identitätsmanagement und Registermodernisierungsgesetz“ diskutierten Maximilian Leicht und Frederik Möllers über die Registermodernisierung und kritisierten die geplante Einführung einer allgemeinen Personenkennziffer.

 

Die Vorträge:

 

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