Per Gesetz bestand der Auskunftsanspruch des Betroffenen schon lange, ausgeübt wurde er jedoch kaum. Erst mit Einführung der DS-GVO gewann er in der Praxis an Bedeutung. Darüber referierte Dr. Jürgen Hartung am 9. Februar in seinem besonders informativen Vortrag „Auskunftsanspruch des Betroffenen nach der DSGVO“. Über 120 Teilnehmer verfolgten online den vorletzten Vortrag der öffentlichen Vorlesungsreihe "Datenschutz in der Praxis".

Plötzlich gibt es eine Rechtsprechung zum Datenschutz. Aus unterschiedlichen Gründen möchten Menschen überprüfen, mit welcher Rechtmäßigkeit ihre persönlichen Daten verarbeitet und gespeichert werden. Damit kommt Dr. Jürgen Hartung, Rechtsanwalt und Partner der unabhängigen Sozietät Oppenhoff & Partner, regelmäßig in Berührung.

In seinen spannenden Fällen stellte Hartung unterschiedliche Szenarien vor und erläuterte die Ansprüche seiner Mandanten. Einmal möchten die Eltern eines Verstorbenen dessen Zugangsdaten zu diversen Online-Plattformen haben, ein andermal geht es um einen scheidenden Mitarbeiter, der Firmeninterna an seine private Mailadresse gesendet hat – Hartung trifft in seiner Kanzlei auf Fälle, zu denen die Rechtsprechung bislang keine einheitliche Regelung hat.

Zuallererst steht immer die Prüfung dessen, ob jemand, der Daten verlangt, überhaupt berechtigt ist, diese zu verlangen. Danach sollte sich der Anfragende ausweisen können. Wenn es zur Aushändigung von Daten kommt, ist weiter zu prüfen, welche Daten genau herausgegeben werden. Nicht immer muss es jedes Detail sein. Wenn der Auskunftsanspruch berechtigt ist, ist darüber hinaus zu entscheiden, ob der Betroffene das Recht auf die Auskunft hat oder gar auf eine Kopie von Daten. Immer wieder ist neu abzuwägen.

Was den Vortrag unter anderem spannend machte, war die Darstellung der Szenarien aus unterschiedlichen Perspektiven, etwa aus Sicht von Privatpersonen oder von Unternehmen oder aus Sicht eines Websitebetreibers oder eines Insolvenzverwalters. Hartung zeigte anschaulich die Sichtweisen der unterschiedlichen Parteien, so dass die jeweiligen Motivationen für die begeisterten Teilnehmer gut nachvollziehbar waren.

 

 

Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Vorlesungsreihe.

 

Letzter öffentlicher Vortrag am 16. Februar:

Wir laden Sie herzlich ein: Am 16. Februar haben Sie noch einmal die Möglichkeit, online teilzunehmen. Thema: Pandemie und Datenschutz – die Corona-Warn-App. Referent ist der SAP-Konzerndatenschutzbeauftragte Mathias Cellarius.

 

Die Veranstaltungsreihe findet online über das Konferenzsystem Zoom statt. Sie müssen zur Online-Teilnahme Zoom installieren.
Link zur Teilnahme: Zoom-Meeting. Die Meeting-ID lautet 817 2915 2962.
Um Anmeldung per E-Mail wird gebeten: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

16. Februar 2021

Pandemie und Datenschutz – die Corona-Warn-App

Mathias Cellarius, SAP SE, Konzerndatenschutzbeauftragter

Wir stellen ein!

Das Institut für Rechtsinformatik sucht Wissenschaftliche Mitarbeiter. Bewerben Sie sich jetzt! Infos unter: www.it-recht-karriere.de

 

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