Mehr als 170 Teilnehmer verfolgten am 26. Januar den Vortrag „Die Datenübermittlung in Drittstaaten als Sündenfall? Schrems II und die Folgen“. Prof. Dr. Dieter Kugelmann, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, entlockte den interessierten Teilnehmern mit seinen pointierten Informationen viele Fragen rund um das Thema Datenübermittlung und -zugriff in Drittstaaten.
Bei der Datenübermittlung über International aufgestellte Cloudanbieter schwebt immer auch eine Gefahr mit, dass Daten dort abrufbar sein können, wo sie nicht abrufbar sein sollen. Trotz Standardvertragsklauseln wird das Schutzniveau oftmals nicht eingehalten. Zum Schutz braucht es zusätzliche Vorkehrungen, damit ein geschützter Transfer gewährleistet werden kann, nämlich die „Standardvertragsklauseln Plus“. Eine Empfehlung ist beispielsweise, die Datenübermittlung transparenter zu gestalten. Eine Konsequenz bei Rechtswidrigkeiten gibt es bislang nicht. Diesen begegne man nach Kugelmanns Meinung am besten mit einer „gewissen Kreativität“...
Der informative Vortrag löste die bisher lebhaftest Fragerunde der Vorlesungsreihe "Datenschutz in der Praxis" aus. Um die 40 Fragen gingen ein und wurden teils zusammengefasst beantwortet.
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Die nächsten Termine:
02. Februar 2021 |
Die Durchsetzung der DSGVO in der Praxis Jan Spittka, DLA Piper, Counsel |
09. Februar 2021 |
Der Auskunftsanspruch des Betroffenen nach der DSGVO Dr. Jürgen Hartung, Oppenhoff & Partner, Partner |
16. Februar 2021 |
Pandemie und Datenschutz – die Corona-Warn-App Mathias Cellarius, SAP SE, Konzerndatenschutzbeauftragter |