Prof. Dr. Christoph Sorge kritisierte am 14. Dezember als eingeladener Sachverständiger im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages die Einführung der Steuer-ID als allgemeine Personenkennziffer im Rahmen des Registermodernisierungsgesetzes. Als allgemeines Personenkennzeichen sei die Einführung verfassungswidrig und die vorgesehenen Schutzmaßnahmen lückenhaft.
Prof. Dr. Sorge verwies im Ausschuss auf alternative Modelle mit bereichsspezifischen Kennzeichen.
Einen Bericht sowie die Aufzeichnung der Sitzung des Ausschuss für Inneres und Heimat finden Sie hier.
Kurz zuvor hatte die Friedrich Naumann Stiftung für die Freiheit ein Gutachten von Prof. Sorge, Prof. Dr. von Lucke (Universität Friedrichshafen) und Prof. Dr. Spiecker gen. Döhmann (Universität Frankfurt) zum Thema veröffentlicht. Der Volltext des Gutachtens ist als pdf frei verfügbar: pdf Gutachten.