Am 3. November nahm Professor Dr. Christoph Sorge an einer Diskussionsrunde der Online-Tagung "Digitaler Staat Online" teil. Thema war der Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zum Registermodernisierungsgesetz. Gemeinsam mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten Professor Dr. Ulrich Kelber kritisierte er die geplante Nutzung der Steuer-Identifikationsnummer als behördenübergreifende Personenkennziffer.
Die Verwendung der Steuer-ID zu diesem Zweck sei weder notwendig, noch entspreche sie dem Stand der Technik. Sorge äußerte Bedenken aus verfassungs- und datenschutzrechtlicher Sicht und empfahl die Entwicklung eines Identitätsmanagement-System nach dem Stand der Technik und weitgehend gleicher Funktionalität, jedoch mit einem deutlich höheren Datenschutzniveau. Bereits im September war Professor Sorge an einer Stellungnahme der Gesellschaft für Informatik (GI) zu diesem Thema beteiligt. Informationen zum Registermodernisierungsgesetz allgemein sowie die Stellungnahme der GI finden Sie hier.