Die EU-Kommission hat Prof. Borges, geschäftsführender Direktor des Instituts für Rechtsinformatik, in die neue Expertengruppe rund um Künstliche Intelligenz, Robotik, Internet der Dinge und Industrie 4.0. berufen. Konkret geht es um die Fortentwicklung des Haftungsrechts und sonstige rechtliche Instrumente für die neuen Technologien.

Hintergrund der Tätigkeit der Expertengruppe ist das Strategiepapier "Künstliche Intelligenz für Europa" vom 25. April (COM(2018) 237), welches die Kommission Ende April dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Rat, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der Regionen vorlegte.

Der Arbeit der Expertengruppe könnte in naher Zukunft besondere Bedeutung zukommen: In dem Strategiepapier betont die Kommission unter anderem die Dringlichkeit der Förderung von Investitionen, der Vorbereitung auf sozioökonomische Veränderungen und eines angemessenen ethischen und rechtlichen Rechtsrahmens für Künstliche Intelligenz. Die Expertengruppe, die am 26. und 27. Juni erstmals tagte, wird bis zum Sommer 2019 einen Bericht mit einer Evaluierung des Rechtsrahmens und ggf. Empfehlungen zu dessen Fortentwicklung des Rechtsrahmens erarbeiten.

Prof. Borges ist Experte für IT-Recht und forscht unter anderem zur Haftung bei autonomen Systemen wie Fahrzeugen oder Robotern, zu Datenschutzrecht, Internetrecht, Electronic Banking, elektronischem Rechtsverkehr und Identität, Urheberrecht und Cloud Computing. Er war Richter am Oberlandesgericht Hamm und ist Mitgründer der Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet e.V. (a-i3).

 

 

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