Am 25. Oktober 2016 fand die Jahrestagung des Instituts für Rechtsinformatik in der Aula der Universität des Saarlandes statt. Das Programm beleuchtete aktuelle Trends auf dem Gebiet des IT-Rechts und der Rechtsinformatik.
In der begleitenden Ausstellung, über die auch der Saarländische Rundfunk berichtete (ab Min. 19:00 im Video), konnten sich Teilnehmer zudem über die vielfältigen Tätigkeiten des Instituts in Forschung und Lehre informieren.
Eröffnet wurde die Tagung von Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Michael Martinek, dem Interimsdekan der seit dem Wintersemester eigenständigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes. Er hob das Institut für Rechtsinformatik in seiner Ansprache als einen »Leuchtturm« der Fakultät heraus.
Auch Prof. Dr. Uwe Hartmann, Vizepräsident der Universität des Saarlandes, würdigte die Tätigkeit des Instituts für Rechtsinformatik. Er lobte das Institut als besonders förderungswürdige Forschungseinrichtung und verwies dabei auf das enorme Potenzial, das durch abgeschlossene und laufende Drittmittelprojekte belegt sei.
Im Anschluss stellte Prof. Dr. Georg Borges als geschäftsführender Direktor des Instituts dessen Tätigkeit in Lehre und Forschung im vergangenen Jahr vor und gab einen Überblick über Projekte. Neben etlichen Drittmitelprojekten und zahlreichen Veröffentlichungen habe das Institut auch Projekte für Ausbildung, etwa das neue Zertifikatsstudium, und Angebote für die Öffentlichkeit realisieren können, etwa die neue Website des Juristischen Internetprojekts oder den Service GesetzMobil, einer Gesetzessammlung für mobile Endgeräte mit besonders schnellem Zugriff auf Rechtsnormen. Er schloss mit einem Wunschprojekt für 2017, die International Summer School »IT and Law«.
Staatssekretär Jürgen Lennartz, Chef der Staatskanzlei, Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund und CIO des Saarlandes, führte das Publikum in seiner Keynote durch aktuelle Fragen und Herausforderungen in den Bereichen IT-Recht und Rechtsinformatik. Er hob dabei unter anderem den Breitbandausbau im Saarland und die Digitalisierungsoffensive hervor und bekräftigte, dass die Staatskanzlei die Anregung des Instituts, eine eigene Arbeitsgruppe für Grundlagen und Rahmenbedingungen der Digitalisierung zu schaffen, aufgreifen werde.
Jessica Boden, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Rechtsinformatik, stellte das Projekt »Einführung der elektronischen Personalakte in der Verwaltung« vor. Hierbei erläuterte sie zunächst die Projektarbeit und legte anschließend die durch das Institut für Rechtsinformatik bearbeiteten technischen und rechtlichen Fragestellungen dar. Als eine der zentralen Fragestellungen wurde das Erfordernis der qualifizierten elektronischen Signatur beleuchtet.
In ihrer Keynote zum »Juristen in der digitalen Gesellschaft« wies Dr. Anke Morsch, Staatssekretärin im saarländischen Ministerium für Justiz, auf die veränderten Anforderungen der neuen, digitalen Welt an Juristen und deren Ausbildung hin. Sie betonte dabei, dass eine enge Verknüpfung zwischen klassischer Grundlagenausbildung und spezialisierter Ausbildung in IT-Recht und Rechtsinformatik unerlässlich sei.
Dieser Aufgabe nimmt sich ab dem Wintersemester 2016/2017 das von der Universität des Saarlandes angebotene Zertifikatsstudium IT-Recht und Rechtsinformatik an. Rechtsanwältin Sonja Oleownik, Mitarbeiterin am Institut für Rechtsinformatik, stellte den neuen interdisziplinären Studiengang vor und gab einen Überblick über den organisatorischen Rahmen und die wesentlichen Inhalte des Zertifikats.
Rechtsanwalt Dr. Marc Hilber, Partner in der Sozietät Oppenhoff und Partner, verschaffte dem Publikum einen Überblick über die zentralen Herausforderungen der Rechtsberatung von Unternehmen. Aufgrund der zunehmenden Technisierung sei das IT-Recht mit seinen weit verzweigten Inhalten in nahezu allen Beratungsangelegenheiten angelangt, womit ein verstärkter Bedarf an qualifizierten Beratern einhergehe.
Diesen Bedarf zu decken ist eines der zentralen Anliegen des Portals IT-Recht.Karriere, das im Anschluss vom Geschäftsführer des Instituts für Rechtsinformatik, Christoph Engling, präsentiert wurde. Neben einer Jobbörse informiert das Portal über Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet des IT-Rechts
»Aktuelle Aspekte von Smart Energy« standen im Fokus des Ko-Referats von Prof. Dr. Christoph Sorge, Direktor des Instituts für Rechtsinformatik, und Eva Hauser, stellvertretende wissenschaftliche Leiterin des Instituts für Zukunftsenergiesysteme (izes). Prof. Sorge verdeutlichte anschaulich, dass den Gefährdungen durch die - etwa bei der Verwendung von Smartmetern - erforderliche Datensammlung nur dadurch begegnet werden könne, dass technische Systeme entwickelt werden, die im Sinne eines Privacy by Design eine datenschutzrechtlich unbedenkliche Übermittlung von Daten an den Energieanbieter ermöglichen, gleichzeitig aber Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der notwendigen Datensätze garantieren.
Eva Hauser betonte, dass Smart Energy nicht nur reiner Selbstzweck sei, sondern die Umweltverträglichkeit stärker berücksichtigt werden müsse. Dabei stelle es eine große Herausforderung dar, rechtssichere Rahmenbedingungen zu schaffen.
In einem weiteren Ko-Referat stellten Stefan Nürnberger, Teamleiter beim Deutschen Forschungsinstitut für Künstliche Intelligenz (DFKI), und Prof. Dr. Georg Borges im Überblick die technischen und rechtlichen Fragestellungen dar, die sich aus der Entwicklung autonomer Systeme ergeben. Am Beispiel des autonomen Fahrens wurden in technischer Hinsicht insbesondere die Unterschiede zwischen regel-basierter Implementierung und künstlicher Intelligenz sowie die jeweiligen Vor- und Nachteile beleuchtet.
Aus rechtlicher Sicht warf Prof. Borges insbesondere die Frage auf, wer richtiger Haftungsadressat für Schäden durch autonome Systeme sei und sprach sich im Bereich autonomer Fahrzeuge für eine Kausalhaftung des Herstellers aus. Auch die Frage, wie IT-Sicherheit durch Regeln optimal gewährleistet werden kann, wurde aufgeworfen, wobei insbesondere das Beispiel einer gelenkten Ko-Regulierung nach dem Vorbild des IT-Sicherheitsgesetzes als wegweisender Ansatz Erwähnung fand.
Ein originäres Projekt aus dem Bereich der Rechtsinformatik im engeren Sinne stellte Prof. Dr. Philippe Cossalter, Direktor des Instituts für Rechtsinformatik, vor: Im internationalen Vergleich mit Frankreich werden neue Möglichkeiten zur Verbreitung juristischer Fachliteratur erforscht. Während in Frankreich die Bedeutung der juristischen Verlage deutlich abgenommen habe, sei deren Position in Deutschland weiterhin stark. Der in Frankreich zu verzeichnende Trend sei aber auch für Deutschland sichtbar, sodass eine gut strukturierte Organisation der elektronischen Verbreitung von Fachliteratur immer bedeutsamer werde.
Im Anschluss eröffnete Prof. Dr. Georg Borges die Ausstellung des Instituts für Rechtsinformatik, in der sich die Teilnehmer der Tagung über das bereits Gehörte hinaus über die Tätigkeiten des Instituts im vergangenen Jahr in geselliger Atmosphäre informieren konnten.
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