Nach Abitur und Wehrdienst studierte Prof. Dr. Georg Borges Rechtswissenschaften an den Universitäten Frankfurt/Main, Genf und Bonn, sowie Wirtschaftswissenschaften an der FernUniversität Hagen. Daneben war er von 1984 bis 1986 als Steuerfachgehilfe (Abschluss 1987) tätig. Nach dem zweiten juristischem Staatsexamen (1994) war Prof. Dr. Borges von November 1994 bis Januar 1997 bei der international ausgerichteten Sozietät Gleis – Lutz tätig. Anschließend war er Assistent von Prof. Dr. Norbert Horn am Institut für Bankrecht der Universität zu Köln.

Die Promotion erfolgte im Jahre 1996 zum Thema »Das Doppelexequatur von Schiedssprüchen. Die Anerkennung ausländischer Schiedssprüche und Exequaturentscheidungen« an der Universität Konstanz. Die Habilitation erfolgte im Jahre 2002 mit der Schrift »Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr. Vertragsabschluß, Beweis, Form, Lokalisierung, anwendbares Recht« an der Universität zu Köln.

Anschließend folgten Lehrstuhlvertretungen an der Universitäten Augsburg, Bochum und Kassel. Im Wintersemester 2003 erfolgte ein Ruf an die Universität Kassel. Im Sommersemester 2004 folgte ein Ruf an die Ruhr-Universität Bochum, an welcher Prof. Dr. Georg Borges bis zum Sommmersemster 2014 den Lehrsuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und internationales Wirtschaftsrecht, inbs. IT-Recht innehatte. Sodann erfolgte ein Ruf an die Universität des Saarlandes, an der er gegenwärtig Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Rechtsinformatik, deutsches und internationales Wirtschaftsrecht sowie Rechtstheorie ist.

Von April 2012 bis August 2015 war Prof. Dr. Georg Borges Richter am Oberlandesgericht Hamm. Als Universitätsprofessor war er am OLG Hamm als Richter im sogenannten zweiten Hauptamt (mit deutlich reduziertem Arbeitsumfang) tätig. Prof. Dr. Borges war dem 27. Zivilsenat des OLG Hamm zugewiesen, der seinen Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht und im Insolvenzrecht hat.

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